1876 wurde der Marienverein gegründet. Es gab damals in Würzburg über 3000 Hausangestellte; die Würzburger nannten sie „Dienstmädchen". Sie kamen meist „vom Land" aus kinderreichen Kleinbauern- und Arbeiterfamilien. Schon mit 15 Jahren gingen sie „in Stellung" in die Stadt. Dort wohnten sie in den Familien ihrer Dienstgeber. Den meisten erging es gut, einigen jedoch nicht. Diesem Notstand müsse abgeholfen werden, so dachten der christliche Mütterverein und die Pfarrer der Stadt. Sie warben bei den Bürgern für einen zu gründenden sozialen Verein, der die „Dienstmädchen" ausbildet, begleitet und schützt. Spenden wurden gesammelt und eine Protektorin gesucht. Die Würzburger Mütter und Pfarrer Michael Beckert wandten sich an die Königin Marie von Bayern, geborene Prinzessin von Preußen, Mutter König Ludwigs II. Die Königin sagte die Schirmherrschaft zu, spendete einen Sack Goldmark und wünschte, dass der Verein ihren Namen trage. So wurde der Marienverein im Jahr 1876.
Von 1879 bis 2005 haben Franziskanerinnen von Maria-Stern in Augsburg im Marienverein Würzburg gearbeitet. Mit ihrem selbstlosen Einsatz haben sie einen Schatz zurückgelassen: Das Vertrauen der Menschen, das dem Marienverein bis heute entgegengebracht wird.
Der Marienverein hat im Laufe seiner Geschichte sensibel auf Nöte der Menschen reagiert und sich darauf eingestellt. Heute gibt es keine Dienstmädchen mehr, jedoch viele Menschen, die andere brauchen, insbesondere Kinder und ihre Familien, ferner Alte und Kranke. Diesen Aufgaben stellt sich heute der Marienverein.
Auszug aus:
„Rechenschaftsbericht -
Marienverein mit Marienanstalt für katholische weibliche Dienstboten“:
„Wir wandten uns also an Ihre Majestät, die Königin Mutter und von allerhöchst deren Sekretariat erhielten wir am 2. Mai 1876 den Bescheid, Ihre Majestät, die Mutter Königin, habe im Einverständnisse mit seiner Majestät, dem Könige geruht, das Protektorat über die zu Würzburg ins Leben tretende Anstalt zum Besten armer, kranker und alter katholischer weiblicher Dienstboten gerne zu übernehmen und zu genehmigen, dass dieselbe nach allerhöchst ihren Namen „Marienanstalt“ für katholische weibliche Dienstboten genannt werden. Ein sehr beträchtliches Patengeschenk war beigefügt.
Der Verein wurde vom Königlichen Landesgericht gesetzlich anerkannt,
lt. Beschluss vom 11. Oktober 1881.